Aktenzeichen 2 StR 475/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:041215B2STR475.15.0
RCN:
RCNRDNNXWU9Y95TQK9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.12.2015

Strafverfahren: Beiordnung eines Zeugenbeistands unter der Bedingung der Nichtgeltendmachung des Auskunftsverweigerungsrechts

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