Aktenzeichen XII ZB 458/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:190220BXIIZB458.19.0
RCN:
RCNRCXVXEU34Y9S67G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.02.2020

(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage) 

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