Aktenzeichen 2 StR 524/10

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RCNR9NRUP98PXC4KWM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2011

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.03.2011

Strafverfahren wegen Betruges: Inhaltliche Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl gleichartiger Einzelakte

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.03.2011

Strafverfahren: Zulässigkeit der Revision nach Einstellung des Verfahrens wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses

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