Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Erteilung einer Zulassung oder Anstellungsgenehmigung im Sonderbedarf - Versorgungslücke im Umfang von mindestens einem halben Versorgungsauftrag - Deckung durch mehrere Anstellungsgenehmigungen im Umfang von mindestens einem Viertelversorgungsauftrag
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