Aktenzeichen XII ZB 328/10

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RCNR7X3DEQ363BWUFU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.11.2011

Versorgungsausgleich: Anrechte in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechte gleicher Art; Kapitalwert als Beurteilungsgrundlage für die Überschreitung der Bagatellgrenze; Ausschluss einzelner Anrechte bei geringem Ausgleichswert

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