Aktenzeichen B 9 V 1/13 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2014:161214UB9V113R0
RCN:
RCNR637CJZVXU2QGBH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 16.12.2014

Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Banküberfall - schwere räuberische Erpressung - Drohung mit Gewalt - Täuschung mit ungeladener Schreckschusspistole - Fehlen einer unmittelbaren, körperlichen Gewaltanwendung - psychische Drohwirkung nicht ausreichend - sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Klage auf isolierte Feststellung der Opfereigenschaft

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.