Aktenzeichen 8 AZR 366/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2019:280319.B.8AZR366.16.0
RCN:
RCNR3SBSUFYK8UX3Q6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 28.03.2019

Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit

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Verfahrensgang

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Az. 8 AZR 366/16
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 366/16, 28.03.2019.
Az. 2 Ca 298/12
Arbeitsgericht Essen, 2 Ca 298/12, 09.10.2012.
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