Markenbeschwerdeverfahren – "rockses (Wort-Bild-Marke)/ROCKERS (Gemeinschaftsbildmarke)/ROCKERS (Gemeinschaftswortmarke)" – erstmals in mündlicher Verhandlung erhobene Einrede der Nichtbenutzung – keine Teilnahme des Widersprechenden an der mündlichen Verhandlung – keine verspätete Zurückweisung – Benutzung wurde nicht implizit behauptet – keine Kostenpflicht aufgrund Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung
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