Aktenzeichen 4 StR 381/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:260319B4STR381.18.0
RCN:
RCNR23NAGYCU6SCQFC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.03.2019

Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft bei psychischer Bestärkung; bedeutender Schaden an fremden Sachen durch eigenhändiges Tun; Absicht der Verwendung des mitgeführten gefährlichen Werkzeugs

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