Aktenzeichen 23 U 2755/13

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RCN:
RCNQZET8G7PLS6K8NJ

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OLG München: Urteil vom 01.12.2016

Missachtung der Kompetenzordnung der Gesellschaft als Pflichtverletzung; Einrede der beschränkten Erbenhaftung

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 305/14
Bundesgerichtshof, II ZR 305/14, 21.06.2016.
Az. 23 U 2755/13
OLG München, 23 U 2755/13, 01.12.2016.
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