Aktenzeichen 2 BvR 2638/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100914.2bvr263809
RCN:
RCNQZBAYRNW3B6QC4K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.09.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne erneute Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Berufungsverfahren

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