Aktenzeichen III ZR 311/13

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RCNQZ8V7H29JF9C5VT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.02.2014

Entschädigung wegen überlanger Dauer einer Strafvollzugssache: Angemessenheitsprüfung für die Dauer des Ausgangsverfahrens in Ansehung des Prozessverhaltens des Entschädigungsklägers

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