(Krankenversicherung - Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - hier: Ausschluss des homöopathischen Arzneimittels Otovowen® für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen nach Nr 38 der Anlage 3 AMRL - Gemeinsamer Bundesausschuss - Beurteilung der (Un-)Zweckmäßigkeit nach den methodischen Standards der evidenzbasierten Medizin - Verständnis des Begriffs "Otologika"/"Otologikum" - Bekanntmachung der tragenden Gründe iSv § 94 Abs 2 S 1 SGB 5)
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