Aktenzeichen 2 BvR 2126/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120405.2bvr212611
RCN:
RCNQW7V5X7TQXU762D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.04.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung

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