Aktenzeichen III ZB 37/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:310817BIIIZB37.17.0
RCN:
RCNQUCVKXP8JTJRWPV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2017

Prozesskostenhilfebewilligung im Mahnverfahren: Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei Ankündigung eines unverzüglichen Widerspruchs durch den Antragsgegner gegen einen eventuellen Mahnbescheid

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Verfahrensgang

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Az. III ZB 37/17
Bundesgerichtshof, III ZB 37/17, 31.08.2017.
Az. 33 T 36/16
LG Coburg, 33 T 36/16, 19.12.2016.
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