Aktenzeichen V ZR 132/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300323BVZR132.22.0
RCN:
RCNQTQVY7X8YMRYK7J

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2023

Nichtzulassungsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Beschwerdewertbemessung bei Beschluss über die Erhöhung der Instandhaltungsrücklage

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