Aktenzeichen I ZR 27/07

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RCN:
RCNQRLJB2G896PYU5W

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.01.2010

Irreführende Werbung für ein kosmetisches Mittel: Behauptung der Wirksamkeit von Coffein gegen Haarausfall; Voraussetzungen der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 27/07
Bundesgerichtshof, I ZR 27/07, 21.01.2010.
Az. 4 U 99/06
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 99/06, 16.01.2007.
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