Aktenzeichen II ZR 60/09

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RCNQM2SNTWVJBYHXSK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.04.2010

Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln: Kapitalhilfe eines Aktionärs zur Verhinderung der Insolvenz der Aktiengesellschaft; Ausnahme bei kurzfristigen Überbrückungskrediten

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 60/09
Bundesgerichtshof, II ZR 60/09, 26.04.2010.
Az. 18 U 171/07
Oberlandesgericht Köln, 18 U 171/07, 05.02.2009.
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