Aktenzeichen IV R 27/13

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.05.2016

Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehörigen - Notwendige Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren betreffend die Gewinnfeststellung bei atypisch stiller Gesellschaft

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