Aktenzeichen I ZR 86/09

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RCN:
RCNQKBHJ78Y5Z8KAGW

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.11.2010

Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren in einem Verfahren wegen urheberrechtlicher Auskunftsansprüche gegen einen Kunsthändler über die mit seiner Beteiligung veräußerten Werke

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