Aktenzeichen 4 StR 348/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:250919B4STR348.19.0
RCN:
RCNQK4S8A6FQ97737Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.09.2019

Vorsatz muss bei Tathandlung vorliegen

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