Aktenzeichen 4 B 19/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:081117B4B19.17.0
RCN:
RCNQK3KYFFH3L2MUE4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.11.2017

Stellplatz für Schulbusse; Bindungswirkung der TA Lärm; Anforderungen an Beweisantrag

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