(Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt - Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens - Fehlende Urteilsgründe - Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung - Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Einschränkung der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht des FG)
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