Aktenzeichen IX ZB 74/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.05.2011

Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Nachlassgläubigers

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