(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Auszubildende - Unterkunftskostenzuschuss - Ermittlung des Differenzbetrages zwischen dem ungedeckten Unterkunftsbedarf nach § 22 SGB 2 und dem in der Berufsausbildungsbeihilfe enthaltenen pauschalierten Unterkunftsanteil - hier fehlender ungedeckter Unterkunftsbedarf)
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