Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über vertrags(zahn)ärztliches Honorar - keine generelle Nichtigkeit, wenn die behandelten Versicherten nicht zugestimmt haben - keine Einschränkung in der Weise, dass nur an Kreditinstitute abgetreten werden darf - Geltung der zum bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze
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