Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)" – zur zulässigen Beschränkung des Patents – Unterschied zum Einspruchsverfahren - Erfordernis der Änderung der Patentansprüche – Änderung der Beschreibung reicht für wirksamen Beschränkungsantrag nicht aus
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