Aktenzeichen B 3 KS 2/16 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2017:280917UB3KS216R0
RCN:
RCNQ87VUG62RGLK6AK

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Bundessozialgericht: Urteil vom 28.09.2017

Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter des Christopher Street Day zum Abbau von Vorurteilen gegenüber sexuellen Minderheiten und zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegen diese Menschen- Abgabepflicht wegen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte setzt hierauf gerichteten wesentlichen und nachhaltigen Unternehmenszweck voraus

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