Neuordnung des Rettungsdienstwesen im Freistaat Sachsen unter Wechsel zu Eingliederungsmodell - Zum Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers auch bei Beschränkung der Berufsfreiheit durch objektiven Berufszugangsvoraussetzungen - keine Verletzung der Berufsfreiheit von Anbietern privater Rettungsdienste durch Neuregelung des Rettungsdienstwesens in Sachsen
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