(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - Hilfebedürftigkeit - Verschweigen von Vermögen - Begrenzung des Erstattungsbetrages auf den Vermögenswert - Vorliegen einer besonderen Härte nach § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 - Forderungserlass)
Öffnen