Aktenzeichen IV ZR 208/11

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RCNQ4W72ZDLRYSZYWM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.09.2012

Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine statthafte, unselbständige Anschlussrevision; Kosten der Anschlussrevision nach Revisionsrücknahme

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