Aktenzeichen 2 StR 18/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:300321B2STR18.21.0
RCN:
RCNQ2HP4ZMVLPK8ATM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.03.2021

Strafzumessung: Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und einer Maßregel der Besserung und Sicherung

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