Aktenzeichen 4 StR 430/11

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RCNPZTEUDWHY5G3DY3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2011

Strafverfahren: Unmittelbare Ladung von Zeugen; erforderlicher Vortrag in der Revisionsrüge wegen Ablehnung der Vernehmung selbst geladener Zeugen

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2011

Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag; Unterzeichnung durch bevollmächtigten für einen Mitangeklagten als Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt

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