Aktenzeichen I ZB 109/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB109.15.0
RCN:
RCNPYAJS9YE7KP4SAL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.06.2016

Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: Interessenabwägung bei Gefahr für Leben und Gesundheit sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger

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