Aktenzeichen I ZR 19/08

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RCN:
RCNPT9JG9VV5UP2XA9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.07.2010

Wettbewerbsverstoß: Einordnung eines Produkts mit pharmakologischer Wirkung ab einer bestimmten Menge als Funktionsarzneimittel - Ginkgo-Extrakt

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 19/08
Bundesgerichtshof, I ZR 19/08, 01.07.2010.
Az. 6 U 64/06
Oberlandesgericht Köln, 6 U 64/06, 21.12.2007.
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