Aktenzeichen 2 B 49/21, 2 B 49/21 (2 C 7/22)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2022:170522B2B49.21.0
RCN:
RCNPT2NNUVP93H9WMJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 17.05.2022

Revisionszulassung; Einreichung der Berufungsbegründung beim Oberverwaltungsgericht bei Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Vorsitzenden des für die Berufung zuständigen Disziplinarsenats

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