Aktenzeichen I ZR 28/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.01.2011

Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Kabelanschluss ohne Hinweis auf die fehlende Möglichkeit von Call-by-Call-Telefonaten - Kein Telekom-Anschluss nötig

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 28/09
Bundesgerichtshof, I ZR 28/09, 20.01.2011.
Az. 6 U 99/08
Oberlandesgericht Köln, 6 U 99/08, 09.01.2009.
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