Aktenzeichen IX B 45/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2021:B.260321.IXB45.20.0
RCN:
RCNPQ8RRGM4J9CZCDY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 26.03.2021

(Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts; Verfahrensfehler)

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Verfahrensgang

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Az. IX B 45/20
Bundesfinanzhof, IX B 45/20, 26.03.2021.
Az. 7 K 498/19
FG München, 7 K 498/19, 15.07.2020.
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