Vertragsärztliche Versorgung - Bewertung der schnittbildradiologischen Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (juris: EBM-Ä 2008) - kein Verstoß gegen höherrangiges Recht - Zuweisung von Regelleistungsvolumina - Bewertungsausschuss - Differenzierung innerhalb der Gruppe der Ärzte für Diagnostische Radiologie - Vorhalten von CT und/oder MRT - arztbezogene Berechnung des Regelleistungsvolumens
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