Aktenzeichen 6 StR 70/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:051022U6STR70.22.0
RCN:
RCNPNR2NBBB9QRAHK3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.10.2022

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenabrede

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