Aktenzeichen IX ZR 34/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:210917UIXZR34.17.0
RCN:
RCNPLLF5W78PTAH9BY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.09.2017

Haftung eines Mediators: Tätigkeit eines anwaltlichen Mediators als Rechtsdienstleistung, Pflichtverletzungen bei Erarbeitung einer einverständlichen Ehescheidungsfolgenvereinbarung

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 34/17
Bundesgerichtshof, IX ZR 34/17, 21.09.2017.
Az. 11 U 4/16
Oberlandesgericht Köln, 11 U 4/16, 30.08.2017.
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