Aktenzeichen VII ZR 149/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:290317BVIIZR149.15.0
RCN:
RCNPLKA82VJXV8JA4G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.03.2017

Beweisaufnahme: Auswahl eines geeigneten Sachverständigen; Absehen von Beweiserhebung mangels geeigneten Sachverständigen; Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 149/15
Bundesgerichtshof, VII ZR 149/15, 29.03.2017.
Az. 24 U 77/10
Oberlandesgericht Köln, 24 U 77/10, 11.06.2015.
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