Aktenzeichen 1 StR 310/12

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RCNPKUBD88KL4SPJ6D

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2012

Rechtshilfe zwischen EU-Staaten: Anwendbares Recht auf die Verwertbarkeit der mittels Rechtshilfe erlangten Beweise im deutschen Strafverfahren; Beweisverwertungverbot bei Nichteinhaltung rechtshilferechtlicher Bestimmungen; Prüfungskompetenz bezüglich der Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung

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