Aktenzeichen 1 C 6/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:090816U1C6.16.0
RCN:
RCNPK598CGGRHG4BYJ

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 09.08.2016

Neubeginn der Überstellungsfrist mit Ende der aufschiebenden Wirkung nach § 80b VwGO

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