Aktenzeichen VIII R 15/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.160620.VIIIR15.17.0
RCN:
RCNPJZGG7BG2RJJJVV

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 16.06.2020

Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Ermittlung des Aufgabegewinns

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