Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen einem Verfahrensbeteiligten und einem Mitglied des Gerichts - MetroLinien
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