Aktenzeichen 3 K 2565/16

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNPHF26NCGRLRVZ2L

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FG München: Urteil vom 29.03.2017

Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ohne Angabe der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

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Verfahrensgang

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Az. V R 18/17
Bundesfinanzhof, V R 18/17, 01.03.2018.
Az. 3 K 2565/16
FG München, 3 K 2565/16, 29.03.2017.
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