Aktenzeichen 2 AZR 508/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:250321.U.2AZR508.19.0
RCN:
RCNPHD58RGBQ9SAJE9

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 25.03.2021

Kündigung - Nachteilsausgleich - fliegendes Personal - Anschlussrevision

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