Aktenzeichen 2 B 114/11

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ECLI:
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RCN:
RCNPGFF27VXQ8CML88

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 28.01.2013

Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung; Entlassung; Auslegung des § 55 Abs. 5 SG

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