Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 21.10.2014
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren - hier: Eilrechtsschutz im Strafvollzug bzgl Auf- und Einschlusszeiten
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